Für die Verrechnung bei allgemeinen Dienstleistungen innerhalb der Bundesrepublik gelten die nachstehend aufgeführten Stunden- und Tagessätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.1 Normale Arbeits-, Fahrt- und Wartestunde 150,00 €*
1.2 Tagessatz 1100,00 €
1.3 Sonn- und Feiertagszuschlag 50%
1.4 Sonstige Leistungen nach Vereinbarung
2. Für die Berechnung der Auslösung ist grundsätzlich die Abwesenheit vom Sitz der GEC
maßgebend.
2.1 Verpflegungskosten bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit 14,00€ bei 24 Stunden Abwesenheit – kalendertäglich- 24,00 €
2.2 Übernachtungskosten tatsächlich verauslagte Beträge, jedoch mindestens 20,00€
2.3 Fahrtkosten
a) tatsächliche Auslagen z.B. Bundesbahn, Flugkosten, usw.
b) bei Einsatz PKW je gefahrene km 0,60 €
3. Dienstleistungen im Ausland werden gemäß §§ 4,9 EStG für das jeweilige Land verrechnet.
*Je nach Auftrag können hiervon abweichend andere Stundensätze vereinbart werden.
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